Präventionskurs nach § 20 SGB

Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erstatten ihren Versicherten die Teilnahmegebühren für bis zu zwei Präventionskurse pro Kalenderjahr. Komplett übernommen werden dabei in der Regel Kurse, die direkt von der Krankenkasse angeboten und organisiert werden. Die entsprechenden Angebote sind auf der jeweiligen Website der Kasse zu finden. Für alle anderen Präventionskurse ist die Kostenbeteiligung meist auf einen bestimmten Gesamtbetrag begrenzt, der ja nach Kasse zwischen 150 und 600 Euro pro Kalenderjahr liegt. Bei einigen Kassen müssen die Versicherten zudem 10 bis 20 Prozent der Kursgebühren als Eigenanteil zahlen. Die Kostenerstattung der Krankenkassen umfasst ausschließlich die anfallenden Kursgebühren. Zusätzliche Ausgaben wie Fahrtkosten, Begleitmaterialien oder Eintrittsgelder müssen vom Versicherten aus eigener Tasche gezahlt werden.

Voraussetzung für eine Bezuschussung ist, dass der Versicherte die Teilnahme an mindestens 80% der Kurstermine nachweisen kann. 

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